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LG Berlin, 11.07.2014 - 63 S 48/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Kellernischen zum Abstellen von Fahrrädern; abschließbarer Fahrradabstellraum; fehlende Klingel-Gegensprechanlage bei Anordnung der Wohnungen in Reihenhausform; Wohnungen am Ostpreußendamm nicht in besonders ruhiger Innenlage
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Anforderungen an das Mieterhöhungsverlangen
Verfahrensgang
- AG Berlin-Schöneberg, 09.01.2014 - 109 C 267/13
- LG Berlin, 11.07.2014 - 63 S 48/14
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.04.2005 - VIII ZR 110/04
Schätzung der ortsüblichen Vergleichsmiete
Auszug aus LG Berlin, 11.07.2014 - 63 S 48/14
Ihr liegt wie dem Mietspiegel eine umfassende Datenmenge zugrunde, die den Verhältnissen auf dem Berliner Wohnungsmarkt hinreichend Rechnung trägt (BGH, Urteil vom 20. April 2005 - VIII ZR 110/04, GE 2005, 663).
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 16.01.2019 - 5 C 235/18
Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete in Berlin
Die Wohnung darf somit keinem Lärm ausgesetzt sein (LG Berlin, Urteil vom 11. Juli 2014 - 63 S 48/14 - juris). - LG Berlin, 27.05.2016 - 63 S 335/15
Fahrradkeller nur über Treppe erreichbar: Abstellmöglichkeit vorhanden!
Sofern die Beklagten meinen, dies begründe das von ihnen geltend gemachte wohnwertmindernden Merkmal "keine Fahrradabstellmöglichkeit", da der "durchschnittliche Mieter", insbesondere auch kleine Kinder und ältere Leute ihr Fahrrad nicht die Treppe hinunter tragen können und sich hierbei auf die Entscheidung der Kammer (vom 11.07.2014 - 63 S 48/14) stützen, vermag diese Auffassung nicht zu überzeugen.